IVU Traffic Technologies AG
Annette Weisser
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Vorstand und Aufsichtsrat erklären hiermit gemäß den Bestimmungen des § 161 des Aktiengesetzes, dass die IVU Traffic Technologies AG die Bestimmungen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beachtet hat und weiter beachten wird mit folgenden Ausnahmen: (Die nachfolgende Nummerierung entspricht den so nummerierten Punkten des Kodex.)
2.3.3 Benennung eines Stimmrechtsvertreters
Der Vorstand hat bei der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2010 im Jahre 2011 keinen Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre gestellt.
Die Gesellschaft hat bislang von der Benennung eines Stimmrechtsvertreters abgesehen, weil bisher seitens der Aktionäre nicht der Wunsch geäußert worden ist, einen Vertreter für weisungsgebundene Ausübung der Stimmrechte durch die Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.
3.8 Selbstbehalt bei einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat
Da die Aufsichtsratstantieme relativ gering ist, hält die Gesellschaft einen nennenswerten Selbstbehalt für den Aufsichtsrat für nicht zumutbar. Auch ohne Selbstbehalt besteht eine ausreichende Grundlage für pflichtgemäßes Verhalten des Aufsichtsrates.
4.2.4 Ausweisen der Vorstandsbezüge
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Anhang des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 nicht individualisiert.
Die Gesellschaft hat bisher die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25.5.2011 gem. § 286 Abs. 5 HGB. Die Gesellschaft hält den Persönlichkeitsschutz für vorrangig.
5.1.2 Altersgrenze für Vorstandsmitglieder, Diversity
Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder wird der Aufsichtsrat nicht festlegen. Die Gesellschaft sieht keine Veranlassung, eine Art Altersgrenze für den Vorstand vorzusehen, da dem Unternehmen grundsätzlich auch die Expertise erfahrener Vorstandsmitglieder zur Verfügung stehen soll und ein allein altersbedingter Ausschluss des Vorstands nicht sachgerecht erscheint.
Bei der Besetzung von Vorstandspositionen achtet der Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft hauptsächlich auf das Vorhandensein größtmöglicher fachlicher Kompetenzen und zieht erst danach weitere Kriterien in Betracht. Aufgrund der Internationalität des Unternehmens wird bei Bewerbern dabei insbesondere auf das Vorhandensein von Schlüsselqualifikationen, sprachlichen Fähigkeiten und Branchenerfahrungen Wert gelegt.
5.1.3 Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der IVU AG erachtet die sich aus dem Aktiengesetz ergebenden Bestimmungen für die Arbeit des aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrates als ausreichend. Der Gesellschaft erscheinen die gesetzlichen Vorgaben ausreichend für eine flexible innere Ordnung des Aufsichtsrates.
5.4 Zusammensetzung und Vergütung des Aufsichtsrates
Seit der geänderten Fassung vom 26.05.2010 empfiehlt der Kodex, dass der Aufsichtsrat für eine Zusammensetzung konkrete Ziele benennt, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenskonflikte, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen.
Konkrete Ziele für seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat bisher nicht benannt und sieht dies nach Abwägung der unternehmensspezifischen Situation zunächst auch nicht vor. Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates wird im Interesse der Gesellschaft hauptsächlich auf das Vorhandensein größt-möglicher fachlicher Kompetenzen sowie internationaler Erfahrungen Wert gelegt. Erst danach werden weitere Kriterien in Betracht gezogen.
Die Gesellschaft verzichtet zudem auf die Festlegung einer Altersgrenze für den Aufsichtsrat, da dem Unternehmen grundsätzlich auch die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen soll und ein allein altersbedingter Ausschluss nicht sachgerecht erscheint.
Des Weiteren empfiehlt der Kodex, dass die Gesellschaft die Mitglieder des Aufsichtsrates bei den für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen soll.
Grundsätzlich unterstützt die Gesellschaft die Mitglieder des Aufsichtsrates bei angemessenen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der satzungsgemäßen Auslagenerstattung. Da derzeit noch ungeklärt ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Unterstützung durch die Gesellschaft im Rahmen dieser Kodex-Empfehlung als angemessen angesehen wird, wird vorsorglich eine Abweichung von der Empfehlung erklärt.
Eine erfolgsorientierte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates ist nicht vorgesehen. Die Gesell-schaft hält an dem System einer Festvergütung für die Aufsichtsratsmitglieder fest, weil es sich für die Gesellschaft bewährt hat.
Berlin, den 13.01.2012
Für den Vorstand
Martin Müller-Elschner
Der Aufsichtsrat
Klaus-Gerd Kleversaat (Vorsitzender)
André Neiß
Prof. Dr. Herbert Sonntag